Online-Einkaufen  © J. G.   (Vollbild)

Inhalt:  Gütesiegel beim Online-Shopping
Widerrufs- und Rückgaberecht
Zahlungssysteme
Preisvergleiche/Preisagenturen
Auktionen
Zoll - und Steuern
Schnorren statt kaufen / Spargutscheine für Coupon Jäger
  Beratungsstelle zum eCommerce

„Online Kaufen – mit Verstand!“ - Aufklärungskampagne zum sicheren Handel im Internet gestartet.

Gemeinsame Kampagne der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels. mehr unter: http://www.polizei-beratung.de/

Rechtsprechung
AG Aachen (10 C 206/06) Internethändler müssen im Falle des Widerrufs nur die erforderlichen Versandkosten ersetzen

Die Frage, in welcher Höhe Rücksendekosten im Falle des Widerrufs zu erstatten sind, war bisher nur selten Gegenstand der Rechtsprechung. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichtes Aachen (Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06), demzufolge zusätzliche Kosten wie bspw. der Expressversand nicht zu erstatten sind.

Auf der anderen Seite nimmt das Amtsgericht an, dass der Verbraucher zur unfreien Rücksendung berechtigt ist. Lesen Sie mehr unter

http://news.internetrecht-rostock.de/?A=33

KG Berlin (5 W 156/06) : Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage

Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem veröffentlichten Beschluss. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich.

http://www.rae-michael.de/news/index.php#post-312

s.a.: http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/08/10/51344/

AG Wolfenbüttel

(17 C 477/02)

 Eingangsbestätigung bei Internethandel - Urteil vom 14.03.2003

Das AG Wolfenbüttel entschied, welchen Anforderungen eine Bestätigung einer online erfolgten Bestellung genügen muss. http://www.jurpc.de/rechtspr/20030237.htm

 

BGH, Internetversandhandel
Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.
JurPC Web-Dok. 115/2005

 

BGH Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 314/02)
Wenn Ware beim Versand verschwindet, zahlt der Anbieter - Unterschiede beim Onlinekauf

Beim Verbrauchsgüterkauf "reist" die Ware immer auf die Gefahr des Unternehmers. Geht die Kaufsache beim Versand verloren oder wird beschädigt, muss der Käufer nicht zahlen und darf verlangen, dass der Verkäufer die Sache erneut verschickt. mehr unter: http://www.jurasmus.de/index.php?cont=news&action=show_article&article=2370

BGH: Geschäftsbedingungen eines Internetshops (Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 284/04)
Der BGH bewertete eine Ersatzartikel-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetshops.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050152.htm

AG Lahr: Irrtumsanfechtung bei falscher Preisauszeichnung im Online-Shop (Urteil vom 21.12.2004 - 5 C 245/04)
Unterläuft bei der Eingabe des Preises in die EDV ein Tippfehler und wird infolgedessen vom System der Angebotspreis im Online-Shop falsch angegeben, berechtigt diese fehlerhafte Eingabe von Daten gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Anfechtung des später zustandegekommenen Kaufvertrages.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060009.htm

Die Anbieterkennzeichnung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung dargestellt von Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Keine Lieferung trotz Vorkasse - Was tun?

Gütesiegel:

Sicherheit ist eines der wichtigsten Themen beim Online-Einkauf. Prüfsiegel für Online-Shops sollten für mehr Vertrauen sorgen und dem Verbraucher eine faire Geschäftsabwicklung garantieren. Hier wird versucht die Gütesiegel und ähnl. Erscheinungen für den E-Commerce im Deutschland darzustellen und zu bewerten. 

Leider gibt es zunehmend mehr Gütesiegel, so das der Verbraucher den Überblick verliert. Hier deshalb eine Zusammenfassung und Wertung.

Empfohlene Gütesiegel unter: http://www.internet-guetesiegel.de/

Gütesiegel

Details

Bewertung

weitere Nationale Zertifizierungsstellen Europas

EuroHandelsinstitutDie Sicherheit bei der Bezahlung, wer ist Ihr Vertragspartner und weitere wichtige Kriterien werden überprüft. Für die Online-Shops, die das Gütesiegel beantragen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 750,00 Euro zzgl. MwSt an.

Empfohlenes Gütesiegel

 

Leider ein nicht nachvollziehbares Gütesiegel.

Qualitätskriterien unter:

http://www.safer-shopping.de/kriterien.html

Empfohlenes Gütesiegel

 

Zertifizierte Shops haben sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen. Unser Versicherungspartner Atradius gibt die für Online-Käufer kostenlose Geld-zurück-Garantie.

Empfohlenes Gütesiegel

 

tut mir Leid nicht nachvollziehbar! 

Mit diesem Zeichen können Internet-Anbieter dem Markt ihren außerordentlich hohen Standard in den Bereichen Sicherheit (Security), Gebrauchstauglichkeit (Usability), Datenschutz und QM-Prozesse nachweisen

Mehr aber auch nicht!

internet privacy standards

 

Schwerpunkte

  • Online-Dienstleistungen
  • Gesundheitsanwendungen
  • B2C-Online-Handel

Natürlich gibt es noch Gütesiegel für alle Möglichen Berufsgruppen. 

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Ihre Meinung zu Gütesiegeln 

im Forum Austauschen!

Diskussionsforum Electronic Commerce
Das Forum rund um den elektronischen Handel im Internet
Unverständliche Gesetze überfordern Betreiber
Studie: Nach wie vor hohes Abmahnrisiko für Onlineshops

Ihre Seite für Beschwerden bei grenzüberschreitendem elektronischem Geschäftsverkehr

Initiative D21 empfiehlt Gütesiegelanbieter
Neues Gütesiegel soll Bedenken zerstreuen

DAS ÖSTERREICHISCHE E-COMMERCE-GÜTEZEICHEN

Auch beim Online-Kauf Vernunft bewahren mehr...

Standard-Beschwerdeformular hilft
Falls eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im grenzüberschreitenden Streit nicht gefunden werden kann, gibt es Rat unter der Internetadresse www.euroinfo-kehl.com.Bei dieser Verbraucherberatungs- und Schlichtungsstelle gibt es ein standardisiertes Beschwerdeformular, dem Unterlagen wie zum Beispiel eine Kopie des Kaufvertrages beizufügen sind. »Mit einer entsprechenden Vollmacht bemüht sich die Verbraucherberatungsstelle dann, den Streitfall außergerichtlich beizulegen.« Eine weitere Anlaufstelle bietet das Europäische Verbraucherzentrum Kiel (Internetadresse: www.evz.de).

ombudsmann.de - die neutrale Schlichtungsstelle für den Online-Handel

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Widerrufs- und Rückgaberecht:

Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)

§ 312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
§ 312a (Verhältnis zu anderen Vorschriften)
§ 312b (Fernabsatzverträge)
§ 312c (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen)
§ 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)
§ 312e (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr)
§ 312f (Abweichende Vereinbarungen)

Sicher einkaufen im Internet

Urteil: E-Mail Adresse kein Beweis
Wegen der Anonymität beim Einkaufen im Internet verlangen Onlinehändler in der Regel die Angabe der E-Mail-Adresse, teilweise auch als Passwort. Doch diese Daten sind kein ausreichender Beweis für die Identität des Bestellers. (AG Erfurt, Az. 28 C 2354/01)

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Zahlungssysteme (Einführung)

Zahlungsmethoden

Post paid System

Pre paid System

Rechnung

Telefonrechnung

Dialer

TAN-Systeme

(infin-MicroPayment)

T-Pay

(DTAG)

Prepaid Karten

"Rubbelkarte"

Paysafecard (paysafecard.com Wertkarten AG)

MicroMoney (DeutscheTelekom Cardservice GmbH)

CLICK2PAY        Click2Pay GmbH
 

Lastschrift   Wallet-Lösung Millicent, CyberCoin
Kreditkarte   Geldkarte  

Kategorisierung der Bezahlsysteme für den Einkauf im Internet

Empfehlenswert ist die Zahlung per Rechnung, nach erhalt der Ware. Dies läst sich natürlich nicht immer realisieren. Auch bei Sendungen per Nachnahme können Sie die Katze im Sack kaufen.

Deshalb prüfen Sie, wie Ihre Zahlung abgesichert ist. Sicherer ist in jedem Fall eine Zahlungsart bei der Sie vor Freigabe erhalt und Qualität bestätigen können. Achten Sie auf eine sichere Übertragung   Ihrer Daten.

Bezahlsysteme im Internet - ein Überblick (alphabetische Reihenfolge)

Hier einige Zahlungssystem mit unterschiedlichen Anforderungen .

Handy-Payment

http://pay.payray.de/

Mit PAYRAY können Produkte und Dienstleistungen im Internet direkt erworben und per Handy bezahlt werden.
s.a.
Handy-Payment - Bezahlung über Handy und SMS
PayViaSMS Um Zugang zu einem kostenpflichtigen Angebot zu erhalten, schickt der User den Bezahlcode per SMS an die Kurzwahlnummer, die ihm angezeigt wird – und das Online-Angebot wird direkt frei geschaltet bzw. ein Zugangscode per SMS zurückgesendet.
www.paybox.de http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167671.html
www.firstgate.de http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167452.html

Das Internet-Zahlungssystem FIRSTGATE click&buy™ wird von der Stiftung Warentest verwendet und empfohlen.

www.net900.de ähnlich einem Dialer http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167569.html
MicroMoney www.micromoney.de
SET http://ecommerce.sparkasse.de
Seopolo http://www.seopolo.de/?action=seopolo
giropay http://www.giropay.de/
iclear https://www.iclear.de/index.jsp


Allgemeine Sicherheitsinformationen für das Online-Shopping per Kreditkarte

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Preisvergleich / Preisagenturen

STIFTUNG WARENTEST

www.preisangentur-pfennigfuchser.de www.teueres-billigger.de
www.allpreis.de www.travelbudget.de
www.preisexperte.de www.xprice.de
www.preisticker.de www.spar-dir-den-euro.de
www.preisexperte.de www.pro-buy.de
www.kaufundspar.de www.billigershopping.de/preisagenturen
www.guenstiger.de www.preistrend.de
www.pricecontrast.de www.preispiraten.de
www.auspreiser.de http://www.schottenland.de

Preisvergleich für


Rubrik


PreisRoboter.de - Produktsuche & Preisvergleich ...

Der Studentenpreisvergleich

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Auktionen

eBay

Achtung: Bieten Sie in letzter Minute!
Misstrauen Sie Preisangaben!
Denken Sie an Ihr Rückgaberecht bei professionellen Händlern
Zahlen Sie als Käufer keine "Gebühren"
Nutzen den Treuhandservice
Nutzen sie Ihre Gewährleistungsrechte

Gerichtlich geklärt: Widerrufsbelehrung bei eBay muss auf der Angebotsseite selbst untergebracht werden

LG Osnabrück (Az.: 12 O 2957/02) Gewerbliche Händler dürfen bei Online-Auktionen anonym bleiben  

Lieferpflicht auch bei falscher Preisauszeichnung 

Anfechtung wegen falscher Preisauszeichnung

AG Bad Schwartau (3 C 319/04) Widerruf bei der Online-Auktion

119 Anbieter unter www.alleauktionen.de

Auktionen beim

Auktionen beim Zoll

www.ebay.de
www.auvito.de
www.onetwosold.de
www.feininger.de
www.auxion.de
www.deutsche-auktionen.de
www.hood.de
www.ricardo.de
www.zuschlag24.de
www.echtwahr.de
www.besteauktion.de
www.My-Hammer.de
www.artrada.de
www.itaasa.com

 

 

Identität des Verkäufers prüfen
Je teurer die Ware ist, die Sie bei einer Internetauktion ersteigern wollen, desto umsichtiger sollten Sie Angebot und Verkäufer prüfen. Doch was tun, wenn die bezahlte Ware trotzdem nicht kommt? mehr...

Alles zu eBay finden Sie bei wortfilter

Verkaufsagenten versteigern für Sie!

Alles zu eBay!

Schulungsmaterial der VHS zu eBay

Handbücher zum Downloaden

coverVerkaufsagenten versteigern für Sie!

 

Der Autokauf im Internet wird immer beliebter. Es gibt jedoch kaum ein Produkt, was derartig teuer ist und bei dem sich somit ein Betrug anbietet. Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz kommt es oftmals zu Schwierigkeit während der Vertragsabwicklung. Die Ursachen können hierbei zum einen auch beim Verkäufer liegen, wie auch in gewissen Maschen von Käufern. Eine Gesamtübersicht der Thematik "Autokauf im Internet und bei eBay" finden Sie unter

 

http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet-ebay-recht.pdf.

 

OLG Hamburg: 3 U 103/06 Widerrufsfrist bei eBay = 1 Monat
Der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) ist entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei “eBay” erforderlich und nicht etwa entbehrlich.
OLG Hamm, Belehrung über Widerrufsrecht bei Verkauf über eBay
Urteil vom 14.04.2005 (4 U 2/05)
Es ist unlauter i.S.d. § 3 UWG, Verbraucher zur Abgabe von Angeboten im Rahmen eines eBay-Verkaufs aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht lediglich in der Weise hingewiesen wird, dass auf "mich" unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht erfährt. Die Unlauterkeit folgt hierbei aus der Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung, klar und verständlich auf das Widerrufsrecht bei Verkaufsangeboten hinzuweisen.
JurPC Web-Dok. 91/2005
OLG Oldenburg, Verbindlichkeit eines Angebots bei eBay
Urteil vom 28.07.2005 (8 U 93/05)
Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.
JurPC Web-Dok. 90/2005
LG Coburg, Vertragsschluss bei eBay
Urteil vom 06.07.2004 (22 O 43/04)
Die Einstellung eines Artikels in die Auktionsplattform eBay enthält nach dem Empfängerhorizont die Erklärung, ein verbindliches Angebot über den Artikel abgeben zu wollen. Dieser Erklärungswert kommt auch in den AGB von eBay zum Ausdruck, die als Auslegungsgrundlage für die Erwartung des Erklärungsempfängers herangezogen werden können.
JurPC Web-Dok. 35/2005

 

 

 

AuctionWeb (Abwicklungstool für Online-Auktionen)

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Zoll - und Steuern 

Bei Bestellung von Waren eines Händlers außerhalb von Deutschland/Europa sind evtl. Gebühren für Zoll und Steuern zu beachten. Zoll und Steuern werden von UPS, DHL, FedEx und der Post separat in Rechnung gestellt, jedoch häufig erlassen, wenn der Gesamtbetrag weniger als 50 Dollar beträgt. Bei Auslandsbestellungen sollten derartige Gebühren mit in die Kalkulation einfließen. Viele Produkte sind dadurch nämlich nicht mehr wesentlich günstiger als in Europa bzw. Deutschland.

Formen der Zollanmeldung  

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Schnorren statt kaufen

Schnaeppchenjagd.de

www.couponportal.de www.besttips.de/warenproben_haushalt.htm
www.erst-probieren.de www.gratis-schleuder.de
www.geizmekka.de www.gratisproben.com
www.gratis2000.de www.geizkragen.de
www.gratisland.de www.kostenlos.de
www.gratisparadies.de www.bittegratis.de
www.gratiswaren.net www.katalog.com
www.kostgarnix.de www.nulltarif.de
www.rabatte.de www.sparfee.de

   

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Rabattheftchen sind wieder »in«
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