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Beratungsstelle zum eCommerce
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„Online Kaufen – mit Verstand!“ - Aufklärungskampagne zum sicheren Handel im Internet gestartet. Gemeinsame Kampagne der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels. mehr unter: http://www.polizei-beratung.de/ |
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| Rechtsprechung | |
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AG Aachen (10 C 206/06) Internethändler müssen im Falle
des Widerrufs nur die erforderlichen Versandkosten ersetzen Die Frage, in welcher Höhe Rücksendekosten im Falle des Widerrufs zu erstatten sind, war bisher nur selten Gegenstand der Rechtsprechung. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichtes Aachen (Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06), demzufolge zusätzliche Kosten wie bspw. der Expressversand nicht zu erstatten sind. Auf der anderen Seite nimmt das Amtsgericht an, dass der Verbraucher zur unfreien Rücksendung berechtigt ist. Lesen Sie mehr unter http://news.internetrecht-rostock.de/?A=33 |
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KG Berlin (5 W 156/06) : Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage
Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht
Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14
Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in
einem veröffentlichten Beschluss. "Damit ist nunmehr ein Großteil der
Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht
spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL
Rechtsanwälte und Notare deutlich.
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AG Wolfenbüttel (17 C 477/02) |
Eingangsbestätigung bei Internethandel - Urteil vom
14.03.2003
Das AG Wolfenbüttel entschied, welchen Anforderungen eine Bestätigung einer online erfolgten Bestellung genügen muss. http://www.jurpc.de/rechtspr/20030237.htm
BGH, Internetversandhandel
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| BGH Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 314/02) | |
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Wenn Ware beim Versand verschwindet, zahlt der Anbieter - Unterschiede beim Onlinekauf Beim Verbrauchsgüterkauf "reist" die Ware immer auf die Gefahr des Unternehmers. Geht die Kaufsache beim Versand verloren oder wird beschädigt, muss der Käufer nicht zahlen und darf verlangen, dass der Verkäufer die Sache erneut verschickt. mehr unter: http://www.jurasmus.de/index.php?cont=news&action=show_article&article=2370BGH: Geschäftsbedingungen eines Internetshops (Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 284/04) AG Lahr: Irrtumsanfechtung bei falscher Preisauszeichnung im Online-Shop (Urteil vom 21.12.2004 - 5 C 245/04) |
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| Die Anbieterkennzeichnung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung dargestellt von Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock | |
Sicherheit ist eines der wichtigsten Themen beim Online-Einkauf. Prüfsiegel für Online-Shops sollten für mehr Vertrauen sorgen und dem Verbraucher eine faire Geschäftsabwicklung garantieren. Hier wird versucht die Gütesiegel und ähnl. Erscheinungen für den E-Commerce im Deutschland darzustellen und zu bewerten.
Leider gibt es zunehmend mehr Gütesiegel, so das der Verbraucher den Überblick verliert. Hier deshalb eine Zusammenfassung und Wertung.
Gütesiegel |
Details |
Bewertung |
| EuroHandelsinstitut: Die Sicherheit bei der Bezahlung, wer ist Ihr Vertragspartner und weitere wichtige Kriterien werden überprüft. Für die Online-Shops, die das Gütesiegel beantragen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 750,00 Euro zzgl. MwSt an. |
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| Leider ein nicht nachvollziehbares Gütesiegel. |
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Qualitätskriterien unter: |
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| Zertifizierte Shops haben sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen. Unser Versicherungspartner Atradius gibt die für Online-Käufer kostenlose Geld-zurück-Garantie. |
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tut mir Leid nicht nachvollziehbar! |
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| Mit diesem Zeichen können Internet-Anbieter dem Markt ihren außerordentlich hohen Standard in den Bereichen Sicherheit (Security), Gebrauchstauglichkeit (Usability), Datenschutz und QM-Prozesse nachweisen |
Mehr aber auch nicht!
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Schwerpunkte
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Natürlich gibt es noch Gütesiegel für alle Möglichen Berufsgruppen. |
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Diskussionsforum Electronic Commerce Das Forum rund um den elektronischen Handel im Internet |
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Unverständliche Gesetze überfordern Betreiber Studie: Nach wie vor hohes Abmahnrisiko für Onlineshops |
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| Ihre Seite für Beschwerden bei grenzüberschreitendem elektronischem Geschäftsverkehr |
Initiative D21 empfiehlt Gütesiegelanbieter
Neues Gütesiegel soll Bedenken zerstreuen
DAS ÖSTERREICHISCHE E-COMMERCE-GÜTEZEICHEN
Auch beim Online-Kauf Vernunft bewahren mehr...
Standard-Beschwerdeformular hilft
Falls eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im grenzüberschreitenden
Streit nicht gefunden werden kann, gibt es Rat unter der Internetadresse
www.euroinfo-kehl.com.Bei
dieser Verbraucherberatungs- und Schlichtungsstelle gibt es ein standardisiertes
Beschwerdeformular, dem Unterlagen wie zum Beispiel eine Kopie des Kaufvertrages
beizufügen sind. »Mit einer entsprechenden Vollmacht bemüht sich die
Verbraucherberatungsstelle dann, den Streitfall außergerichtlich beizulegen.«
Eine weitere Anlaufstelle bietet das Europäische Verbraucherzentrum Kiel
(Internetadresse: www.evz.de).
| ombudsmann.de - die neutrale Schlichtungsstelle für den Online-Handel |
Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)
§ 312
(Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
§ 312a (Verhältnis zu
anderen Vorschriften)
§ 312b
(Fernabsatzverträge)
§ 312c (Unterrichtung des
Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen)
§ 312d (Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen)
§ 312e (Pflichten im
elektronischen Geschäftsverkehr)
§ 312f (Abweichende
Vereinbarungen)
| Urteil: E-Mail Adresse kein Beweis |
| Wegen der Anonymität beim Einkaufen im Internet verlangen Onlinehändler in der Regel die Angabe der E-Mail-Adresse, teilweise auch als Passwort. Doch diese Daten sind kein ausreichender Beweis für die Identität des Bestellers. (AG Erfurt, Az. 28 C 2354/01) |
Zahlungsmethoden
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Post paid System |
Pre paid System |
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| Rechnung Telefonrechnung |
Dialer TAN-Systeme T-Pay |
Prepaid Karten "Rubbelkarte" |
Paysafecard
(paysafecard.com
Wertkarten AG) MicroMoney (DeutscheTelekom Cardservice GmbH) CLICK2PAY
Click2Pay GmbH
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| Lastschrift | Wallet-Lösung | Millicent, CyberCoin | |
| Kreditkarte | Geldkarte | ||
Kategorisierung der Bezahlsysteme für den Einkauf im Internet
Empfehlenswert ist die Zahlung per Rechnung, nach erhalt der Ware. Dies läst sich natürlich nicht immer realisieren. Auch bei Sendungen per Nachnahme können Sie die Katze im Sack kaufen.
Deshalb prüfen Sie, wie Ihre Zahlung abgesichert ist. Sicherer ist in jedem Fall eine Zahlungsart bei der Sie vor Freigabe erhalt und Qualität bestätigen können. Achten Sie auf eine sichere Übertragung Ihrer Daten.
| Handy-Payment | Mit PAYRAY können Produkte und Dienstleistungen im Internet direkt erworben und per Handy bezahlt werden. s.a. Handy-Payment - Bezahlung über Handy und SMS |
| PayViaSMS | Um Zugang zu einem kostenpflichtigen Angebot zu erhalten, schickt der User den Bezahlcode per SMS an die Kurzwahlnummer, die ihm angezeigt wird – und das Online-Angebot wird direkt frei geschaltet bzw. ein Zugangscode per SMS zurückgesendet. |
| www.paybox.de | http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167671.html |
| www.firstgate.de |
http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167452.html
Das Internet-Zahlungssystem FIRSTGATE click&buy™ wird von der Stiftung Warentest verwendet und empfohlen. |
| www.net900.de | ähnlich einem Dialer http://www.chip.de/produkte_tests/unterseite_produkte_tests_167569.html |
| MicroMoney | www.micromoney.de |
| SET | http://ecommerce.sparkasse.de |
| Seopolo | http://www.seopolo.de/?action=seopolo |
| giropay | http://www.giropay.de/ |
| iclear | https://www.iclear.de/index.jsp |
Allgemeine Sicherheitsinformationen für das Online-Shopping per
Kreditkarte
Preisvergleich / Preisagenturen
| Achtung: | Bieten Sie in letzter Minute! |
| Misstrauen Sie Preisangaben! | |
| Denken Sie an Ihr Rückgaberecht bei professionellen Händlern | |
| Zahlen Sie als Käufer keine "Gebühren" | |
| Nutzen den Treuhandservice | |
| Nutzen sie Ihre Gewährleistungsrechte |
LG Osnabrück (Az.: 12 O 2957/02) Gewerbliche Händler dürfen bei Online-Auktionen anonym bleiben
Lieferpflicht auch bei falscher Preisauszeichnung
Anfechtung wegen falscher Preisauszeichnung
(3 C 319/04) Widerruf bei der Online-Auktion
Identität des Verkäufers
prüfen
Je teurer die Ware ist, die Sie bei einer
Internetauktion ersteigern wollen, desto umsichtiger sollten Sie Angebot und
Verkäufer prüfen. Doch was tun, wenn die bezahlte Ware trotzdem nicht kommt?
mehr...
| Alles zu eBay finden Sie bei wortfilter |
Verkaufsagenten versteigern für Sie! |
Der Autokauf im Internet wird immer beliebter. Es gibt jedoch kaum ein Produkt, was derartig teuer ist und bei dem sich somit ein Betrug anbietet. Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz kommt es oftmals zu Schwierigkeit während der Vertragsabwicklung. Die Ursachen können hierbei zum einen auch beim Verkäufer liegen, wie auch in gewissen Maschen von Käufern. Eine Gesamtübersicht der Thematik "Autokauf im Internet und bei eBay" finden Sie unter
http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet-ebay-recht.pdf.
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OLG Hamburg: 3 U 103/06
Widerrufsfrist bei eBay = 1
Monat Der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) ist entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei “eBay” erforderlich und nicht etwa entbehrlich. |
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OLG Hamm, Belehrung über
Widerrufsrecht bei Verkauf über
eBay Urteil vom 14.04.2005 (4 U 2/05) Es ist unlauter i.S.d. § 3 UWG, Verbraucher zur Abgabe von Angeboten im Rahmen eines eBay-Verkaufs aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht lediglich in der Weise hingewiesen wird, dass auf "mich" unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht erfährt. Die Unlauterkeit folgt hierbei aus der Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung, klar und verständlich auf das Widerrufsrecht bei Verkaufsangeboten hinzuweisen. JurPC Web-Dok. 91/2005 |
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OLG Oldenburg, Verbindlichkeit eines Angebots bei eBay Urteil vom 28.07.2005 (8 U 93/05) Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen. JurPC Web-Dok. 90/2005 |
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LG Coburg, Vertragsschluss bei eBay Urteil vom 06.07.2004 (22 O 43/04) Die Einstellung eines Artikels in die Auktionsplattform eBay enthält nach dem Empfängerhorizont die Erklärung, ein verbindliches Angebot über den Artikel abgeben zu wollen. Dieser Erklärungswert kommt auch in den AGB von eBay zum Ausdruck, die als Auslegungsgrundlage für die Erwartung des Erklärungsempfängers herangezogen werden können. JurPC Web-Dok. 35/2005 |
Bei Bestellung von Waren eines Händlers außerhalb von Deutschland/Europa sind evtl. Gebühren für Zoll und Steuern zu beachten. Zoll und Steuern werden von UPS, DHL, FedEx und der Post separat in Rechnung gestellt, jedoch häufig erlassen, wenn der Gesamtbetrag weniger als 50 Dollar beträgt. Bei Auslandsbestellungen sollten derartige Gebühren mit in die Kalkulation einfließen. Viele Produkte sind dadurch nämlich nicht mehr wesentlich günstiger als in Europa bzw. Deutschland.
Für Coupon Jäger
Rabattheftchen sind wieder »in«
Die Bonus-Welle rollt, ob in der Stadt oder auf dem Land. Geld sparen mit der
Jagd auf Rabattmärkchen ist wieder »in«. Nach amerikanischem Vorbild werfen
immer mehr Händler - ob Unternehmensriesen, kleine Bäckerläden, Metzgereien,
Friseurgeschäfte - Coupons, Gutscheine und Sammelkarten auf den Markt. In
schlechten Zeiten müssen alte Kunden noch stärker gehalten und neue angelockt
werden. Und die Bundesbürger ziehen offenbar begeistert mit. Kein Wunder. Der
Effekt ist im strapazierten Geldbeutel sofort spürbar: Coupon an der Kasse
vorlegen, und direkt zehn, 20, 30 Prozent weniger zahlen.
mehr..
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