Autokauf  Tipps und Hinweise © J. G. (Vollbild)

Kaufverträge über Kraftfahrzeuge werden täglich geschlossen. Um hierbei möglichem Ärger einigermaßen vorzubeugen, empfiehlt es sich, einige Dinge sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht zu beachten. Dabei sollen Ihnen nachfolgende Links helfen.

Aus technischer Sicht ist es natürlich wichtig, sich das Fahrzeug und die dazugehörigen Papiere genau anzusehen. .

Aus rechtlicher Sicht ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem zu erwerbenden Fahrzeug um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt.

Autokauf

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Gebrauchtwagenkauf

Neuwagenkauf

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Initiative "Sicherer Autokauf im Internet"

Informationspflicht des Verkäufers

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Zentralruf der Autoversicherer gibt Auskunft über Unfallverursacher

Textvorschlag für einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen unter Privatleuten:

Beispieltext: 
   
Kaufvertrag Gebrauchtwagen unter Privatpersonen
    hier im RTF-Format zum downloaden (29 KB)

Gebrauchtwagen finden Sie hier!

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Ratgeber Gebrauchtwagenkauf 

Checkliste - Gut gerüstet für den Gebrauchtwagenkauf

Checkliste Neuwagenkauf mehr...

Was kostet Ihr Wunschauto mehr...

Warnung vor neuer Autohändler-Masche

>> autoteile-shopping.de <<

Der Autokauf im Internet und bei ebay - Rechtsfragen, Tipps und Hinweise

 

Sparen beim Autokauf
Wer sich in Deutschland ein neues Auto anschafft, der muss dafür meist ziemlich tief in die Tasche greifen. Viele Autohändler locken zwar mittlerweile mit Sonderrabatten, doch wirklich preiswert wird der Neuwagenkauf damit nicht. Eine Alternative ist der Autokauf in einem anderen EU-Land.

EU-Neufahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen

Autokauf in Europa

Zwischenhändler-Import

Eu-Fahrzeugimporte

Informative Seiten zum Thema 

FinanceScout24

ADAC

Automobilclubs im Vergleich 

   

Autoentsorgung - Wie Sie Ihren Alten loswerden

Urteile: 

BGH: Beweislastumkehr bei Mängeln an Gebrauchtwagen http://www.anwaltmagazin.de/index.php?cont=news&action=show_article&article=3950

BGH, Urteil v. 14.06.2006 - VIII ZR135/05; ) Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn mit Restkaufpreises in Verzug   http://www.recht-in.de/urteile/urteil.php?urteilID=129578

BGH, Beschluß v. 07.06.2006 - (VIII ZR 180/05 ) Von Kfz-Händler als ,,Jahreswagen´´ verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht vereinbarter Beschaffenheit, wenn zw. Herstellung + 1. Zulassung mehr als 12 Monate  http://www.recht-in.de/urteile/urteil.php?urteilID=129719

LG Coburg (23 O 596/05) Zur Rückabwicklung des Kaufs eines gebrauchten Sportwagens bei falschen Angaben über die Laufleistung durch einen Autohändler

OLG Hamm ( 28 U 147/05) <unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung> verkauft, für Gewährleistungsauschluss nicht ausreichend.

BGH (VIII ZR 175/04) bejaht Möglichkeit des Haftungsausschlusses bei Agenturgeschäften im Gebrauchtwagenhandel Gewerbliche Agenturverträge im Gebrauchtwagenhandel können nicht generell als unzulässige Umgehungsgeschäfte im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen werden.

BGH (VIII ZR 109/04) Auto trotz Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch «Neuwage

LG Coburg  (12 O 771/03)  Mehrere Mängel an einem Auto rechtfertigen nicht in jedem Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages

OLG Köln (16 U 111/03) Keine Entschädigung für entgangene Nutzungen bei verspäteter Autoreparatur

OLG Köln (22 U 88/03) Beweislastumkehr gilt auch beim Gebrauchtwagenkauf

OLG Hamm ( 27 U 81/03)  Autoverkauf in Kommission birgt erhebliche Gefahren

BGH (VIII ZR 243/02) Neuwagen sind «fabrikneu» nur solange Produktion läuft

OLG Bamberg (6 U 14/03) Kaufverträge über Gebrauchtwagen können bei nachträglich entdeckten Unfallschäden rückgängig gemacht werden

OLG München; 21 U 1608/01- Frühere Unfallschäden dürfen beim Verkauf eines Fahrzeugs dem Käufer nicht verschwiegen werden

OVG Münster (11 A 2870/97) Autos mit Verkaufsangebot dürfen parken

AG Frankfurt (31 C 2758/00-839) Falsche Angaben macht Auto-Kaufvertrag nichtig 

AG Neuburg a.d. Donau (1 C 730/04): Gewährleistungsausschluss bei eBay-Kauf
Beim Verkauf eines als "Oldtimer" bezeichneten Fahrzeugs über die Plattform eBay ist die bei Übergabe unterschriebene Erklärung "unter Ausschluss jeglicher Garantie" dann als wirksamer Gewährleistungsausschluss zu betrachten, wenn die Umstände des Vertragsschlusses (vorliegend: Alter des Fahrzeugs, Hinweis auf Schäden) nahelegen, dass sich die Parteien einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen sollte.

BGH 23.11.2005, VIII ZR 43/05
Gebrauchtwagenkäufer müssen defekte Pkw-Teile zur Beweisführung aufbewahren
[Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.11.2005, Quelle: BGH PM Nr.164 vom 23.11.2005]

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www.gebrauchtwagen.de

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   www.webauto.de

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Der Autokauf im Internet wird immer beliebter. Es gibt jedoch kaum ein Produkt, was derartig teuer ist und bei dem sich somit ein Betrug anbietet. Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz kommt es oftmals zu Schwierigkeit während der Vertragsabwicklung. Die Ursachen können hierbei zum einen auch beim Verkäufer liegen, wie auch in gewissen Maschen von Käufern. Eine Gesamtübersicht der Thematik "Autokauf im Internet und bei eBay" finden Sie unter

 

http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet-ebay-recht.pdf.

 

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